Die Lieferungen von Solarmodulen, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern.
UStG §12 Absatz 3
Zu den wesentlichen Komponenten zählen u.a. Batteriespeicher sowie sämtliche für den Betrieb der Photovoltaikanlage wesentliche Komponenten.
Der Nullsteuersatz gilt für die Lieferung bzw. Installation sämtlicher Photovoltaik-Anlagen, die auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen (z.B. auch Einfamilienhäuser) sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, […] installiert werden. Diese Voraussetzung wird als erfüllt angesehen, wenn die einzelne im Marktstammregister registrierte Anlage eine installierte Leistung von 30 Kilowatt (peak) nicht überschreitet.
Wenn Sie in unserem Onlineshop nach § 12 Abs. 3 UStG einkaufen, bestätigen Sie, dass Sie die Voraussetzung hierfür erfüllen.
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